Ebernezer Scrooge ist ein Geizhals, der sein ganzes Leben lang Liebe und Freundschaft, Großzügigkeit und Lebenslust als unnütz und Verschwendung betrachtet. Sein einziger Lebenszweck ist sein Geld.
Mr. Scrooge begegnet nun in einer Weihnachtsnacht dem Geist seines toten Geschäftspartners Marley, der früher genauso hartherzig war wie Scrooge. Marley will ihn warnen, weil er sich als Geist auf einer schmerzensreichen Reue- Reise mit anderen Seelen befindet und fleht Scrooge an, umzukehren. Er weist Scrooge darauf hin, dass er von drei Geistern heimgesucht wird.
Aber hören und lesen wir selbst!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ziel ist es, den ordentlichen Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die COVID-19-Pandemie macht leider keine Pause. An Sie ist damit auch weiterhin die Bitte verbunden, mitzuhelfen, damit der Verbreitung des Virus so gut es geht Einhalt geboten werden kann. Dazu gehört, Kinder nicht in die Schule zu schicken, wenn sie Krankheitssymptome zeigen, und sie für den Schulbesuch mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz – ab dem vollendeten 6. Lebensjahr – auszustatten.
Bisher galt ein Kind mit COVID-19-typischen Symptomen in der Schule als Verdachtsfall. Die Schulleitung musste die Gesundheitsbehörde informieren, die dann meist einen (PCR-)Corona-Test anordnete, dessen Vornahme und Ergebnis auf sich warten ließ. Oft ging dies mit viel Unruhe an der Schule einher: Eltern mussten mit dem Kind zuhause bleiben und auf einen Test warten, Lehrerinnen und Lehrer wurden abgesondert und konnten nicht unterrichten, auch wenn das Kind nicht Corona-positiv war.
Für diese Unruhe und auch die Unsicherheit, ob ein Kind an COVID-19 erkrankt ist oder nicht, gibt es nun eine Lösung.
• Das BMBWF wird Antigen-Schnelltests für österreichische Schulen zur Verfügung zu stellen.
• Diese brauchen für die Auswertung kein Labor. Ein Ergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor.
• Diese Tests sind eine sehr innovative und ungefährliche Möglichkeit, auftretende Symptome bei den Schülerinnen und Schülern und dem Personal an unserer Schule abzuklären.
Ich möchte Ihnen daher mit diesem Schreiben die Gelegenheit geben, diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen und Ihr Einverständnis für die Durchführung des Antigen-Schnelltests bei Ihrem Kind zu geben. Ist Ihr Kind über 14 Jahre alt, kann es dieses Einverständnis selbst geben. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, niemand wird zu diesem Test gezwungen. Außerdem werden wir Sie immer kontaktieren, bevor wir ihr Kind testen lassen würden, um die individuelle Situation mit Ihnen zu besprechen und auch zu klären, ob Sie für den Test rechtzeitig an die Schule kommen können, wenn Sie das möchten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Einverständnis widerrufen. Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben möchten, ist die Schulleitung verpflichtet, bei verdächtigen Symptomen die Gesundheitsbehörde zu informieren, die dann über weitere Maßnahmen entscheidet.
Der Einsatz der Schnelltests ist eine große Chance für uns alle, den Schulbetrieb bestmöglich aufrecht erhalten zu können.
Eine dringende Bitte zum Schluss: Bitte schicken Sie Ihr Kind auch weiterhin nicht in die Schule, wenn es Krankheitssymptome zeigt.
Für weitere Informationen möchte ich noch auf die Anlage dieses Schreibens und die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verweisen: www.bmbwf.gv.at/antigentests.
Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Im Verdachtsfall wird immer die/der Erziehungsberechtigte zuerst verständigt. Die Direktion hat für diesen Fall Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten vorliegen („Im Notfall zu verständigen.“) und bespricht mit diesen das weitere Vorgehen.
a) Liegt eine Einverständniserklärung zur Antigen-Schnell-Testung vor, wird das mobile Team verständigt. Der/die Erziehungsberechtigte kommt innerhalb einer Stunde an die Schule und wartet mit dem Kind auf die Testung. Sollte es anders besprochen worden sein, kann das Kind auch ohne Erziehungsberechtigte die Testung absolvieren. Sollte es der/dem Erziehungsberechtigten nicht möglich sein, innerhalb einer Stunde an der Schule zu sein, kann die Einverständniserklärung widerrufen werden.
b) Liegt keine Einverständniserklärung vor, wird der/die Erziehungsberechtige gebeten, das Kind so schnell wie möglich abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Schulleitung muss dann laut Epidemiegesetz die Gesundheitsbehörde verständigen und die Prozesskette gemäß COVID-19-Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien in Gang setzen.
c) Liegt keine Einverständniserklärung vor, kann in einem Telefonat zwischen Schulleitung und Erziehungsberechtigter/m vereinbart werden, dass die Testung trotzdem vorgenommen werden soll. In diesem Fall kann die Einverständniserklärung auch noch vor Ort unterzeichnet werden. Die/Der Erziehungsberechtigte/r muss dann innerhalb einer Stunde an der Schule sein.
In unserem Bundesland werden ab sofort mobile Testteams für die Durchführung der Schnelltests an Schulen zur Verfügung stehen. Diese werden über eine Leitstelle in der Bildungsdirektion koordiniert. Die Tests werden immer von medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Der Test erfolgt sensitiv über einen Nasen-Rachen-Abstrich, der über den Rachen oder die Nase durchgeführt wird. Ist eine Schulärztin/ein Schularzt am Schulstandort verfügbar, kann auch diese/dieser den Test durchführen.
Wenn einer Lehrerin oder einem Lehrer auffällt, dass es Ihrem Kind nicht gut geht und die Symptome aus Sicht der Schulleitung mit einer COVID-19-Infektion zusammenhängen könnten. Bei Kindern unter 10 Jahren ist dies insbesondere Fieber über 38°C. Bei Kindern ab 10 Jahren sind dies Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, die von Fieber begleitet sein können. Wir halten uns dabei an die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums.
In den meisten Fällen wird ein negatives Testergebnis schnell Entwarnung geben können. Wir bitten Sie jedoch trotzdem, Ihr Kind von der Schule abzuholen, wenn es sich nicht gesund fühlt. Erst bei einem positiven Testergebnis kontaktiert die Schulleitung die Gesundheitsbehörde und setzt die Prozesskette gemäß COVID-19-Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien in Gang.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Alle Kinder, die vor dem 01. September 2021sechs Jahre alt werden, sind im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig.
Der Termin für die administrativen Einschreibung (ohne Kind) findet am Donnerstag, dem 28.01.2021 in der Zeit von 15 Uhr bis 16 Uhr an der VS Deutschlandsberg statt.
Folgende Unterlagen bitte mitbringen:
Der Termin für die pädagogische Einschreibung Ihres Kindes findet voraussichtlich am 04. März 2021 um 14 Uhr (Ende:15:30 Uhr) statt.
Das Einschreibe- und Gesundheitsformular können Sie hier downloaden, sie werden Ihnen aber auch mit der Post zugesendet!
Das Team der VS Deutschlandsberg
Mit einem musikalischen Flashmob, „Jerusalema“, starteten
wir am Montag, dem 07.12.2020 mit Moderator Luki tanzend in die „Wintersaison“ der VS Deutschlandsberg.
Alle Schülerinnen und Schüler freuten sich über den gemeinsamen Unterricht, vor allem über das Wiedersehen mit der gesamten Klasse!
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Der Unterricht an der VS Deutschlandsberg startet wieder ab Montag, dem 07.12.2020 für ALLE Schülerinnen und Schüler!
Zu Ihrer Erinnerung:
Dienstag, der 8. Dezember 2020, ist ein Feiertag und deshalb schulfrei.
Die Warteklasse beginnt um 7 Uhr, schriftliche Anmeldung nur bei Neuanmeldung erforderlich!
Die Nachmittagsbetreuung (GTS) beginnt jeweils im Anschluss an den Unterricht.
Es werden vor allem jene Kinder berücksichtigt, deren Eltern beruflich tätig sind. (Vorherige Absprache mit der GTS – Leiterin Yasmin Kotschar (0650/41742020) Wir bitten um Ihr Verständnis!
Schulveranstaltungen sind bis auf Weiteres durch die Bildungsdirektion Steiermark abgesagt.
Im Namen der LehrerInnen der VS Deutschlandsberg danke ich Ihnen für die bisherige, erfolgreiche Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Direktorin Maria Klug
mit ihrem Team der VS Deutschlandsberg